Regelungen für den Schulbetrieb ab Montag, 4. April 2022

01.04.2022  (G.B.)  –  Nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gelten ab Montag, 4. April 2022 auch neue Regelungen für den Schulbetrieb.

Maskenpflicht entfällt
Da die Maske einen sehr wirksamen Schutz vor Infektionen darstellt, darf sie in der Schule selbstverständlich weiterhin getragen werden, was - auch mit Blick auf die anstehenden Abiturprüfungen - sicherlich sinnvoll ist.

Testpflicht
Die Testpflicht besteht bis zu den Osterferien unverändert fort. Die Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zwei Mal pro Woche zu testen. Von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen.

Die Regelungen zu Hygienevorgaben, Lüften und Abstand entfallen, die freiwillige Einhaltung wird aber vom KM empfohlen.

Konhortenregel bei Infektionsfall in einer Klasse
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.

Rückkehr zum regulären Stundenraster
Nachdem vom Bund bzw. Land die allermeisten coronabedingten Regelungen zurückgenommen worden sind, kehren auch wir ab nächster Woche wieder zu unserem regulären Stundenverlauf mit einer gemeinsamen großen Pause für alle um 9.20 Uhr zurück.

Handy-Nutzungsregeln
Auch die Sonderregelung zur Handynutzung aufgrund der Corona-Warn-App nehmen wir wieder zurück. Es gilt wieder die aktuelle Fassung unserer Schul- und Hausordnung, nach der "elektronische Geräte von Schülern auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein" müssen und "so mitzuführen, dass sie nicht sichtbar sind (das gilt auch für die Kopfhörer)".

Schriftliches Abitur
Vorbehaltlich der Entwicklungen in den nächsten Wochen kann das schriftliche Abitur nach Ostern ohne Einschränkungen durchgeführt werden.Eine räumliche Trennung von immunisierten bzw. getesteten und ungetesteten Schülerinnen und Schülern ist nicht mehr erforderlich.