Kooperationsleitfaden

Leitfaden zur Zusammenarbeit von Eltern und Schule

Grundgedanken

Das Zusammenwirken von Schule und Elternhaus im Rahmen des gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsauftrags ist im Grundgesetz festgelegt. Es dient dem Wohl des Kindes, wenn Lehrer, Eltern und andere am Erziehungsprozess beteiligte Personen ihr Wirken als eine auf gegenseitigem Vertrauen aufbauenden Erziehungspartnerschaft verstehen. Eine in dieser Weise gelebte Partnerschaft und Dialogkultur unterstützt die ganzheitliche Förderung von Schülerinnen und Schülern und bildet das Fundament für deren positive persönliche und soziale Entwicklung.

Konflikte in der Schule

Auch in der Schule, wo Menschen tagtäglich zusammen lernen, arbeiten und leben, sind Konflikte ein Teil dieses täglichen Lebens. Solche Konflikte sind immer wieder eine neue Gelegenheit zum Erlernen und Einüben vielfältiger sozialer, personaler und methodischer Kompetenzen. Kinder sollen dabei die Möglichkeit haben, altersentsprechend entstehende Konflikte eigenständig zu lösen und daran zu wachsen. Die Streitschlichter und Paten, die SMV, die Verbindungslehrer, der Beratungslehrer und der Schulsozialpädagoge stellen in diesem Rahmen ein wertvolles Element der Beratung und der Mediation in der Schule dar.
Immer wiederkehrende Anlässe für Konflikte sind unterschiedliche Auffassungen über Leistungsbewertungen, über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, über Bildungsempfehlungen oder Leistungsanforderungen. In aller Regel sind solche Konflikte im vertrauensvollen Dialog zwischen den Beteiligten lösbar. Eine Lösung im Gespräch setzt allerdings voraus, dass die Beteiligten sich in einer lösungsorientierten Einstellung begegnen und dass sie den Konflikt als Chance zur Weiterentwicklung sehen.

Leitfaden

Dieser Leitfaden schafft einen klaren Rahmen, der alle Beteiligten dazu verpflichtet, verlässlich nach dieser Regelung zu verfahren.  Alle Beteiligten bekennen sich im Sinne des Leitbilds unseres Gymnasiums zu Transparenz  und zu einer fairen und von gegenseitigem Respekt getragenen Begegnung auch und gerade im Konfliktfall.

Schrittfolge der Kooperation im Konfliktfall

  • Liegt ein Konflikt vor, wird zunächst sachlich bewertet werden, wie schwerwiegend die Sache ist. Es wird mit dem Bemühen, die verschiedenen Perspektiven zu verstehen,  und in Ruhe geprüft, wo der sachliche Kern des Konflikts liegt.
  • Liegt nach dieser Prüfung ein tatsächlich ernsthaftes Problem vor, suchen die Konfliktpartner den direkten Weg zueinander. Ein Termin zwischen den Beteiligten wird zeitnah über das Kind/den betroffenen Schüler oder in direktem Kontakt verabredet.
  • Wenn dieser erste Versuch nicht zu einem akzeptablen Ziel führt, wird die Gesprächsrunde erweitert, z.B. durch einen weiteren Lehrer (z.B. Klassenlehrer, Beratungslehrer oder Verbindungslehrer), den Klassenelternvertreter, den Schulsozialpädagogen, den Beratungslehrer  oder den zuständigen Abteilungsleiter. Volljährige Schüler können zudem den Klassen- bzw. den Kurssprecher, den Schülersprecher, den Verbindungslehrer oder eine andere Person ihres Vertrauens hinzuziehen.
  • Findet sich auch in diesem Rahmen keine Lösung, kann die Gesprächsrunde um den Schulleiter und ggf. den Vorsitzenden des Elternbeirats erweitert werden. Beide Seiten stellen dabei nochmals den Konflikt dar, erläutern die bisherigen Schritte zur Klärung und versuchen, sich auf eine Lösung zu einigen. Kommt man auch auf diesem Weg einer Klärung nicht näher, trifft entweder der SL im Rahmen seiner Leitungskompetenz eine Entscheidung oder es wird eine weitere Konfliktmoderation angeboten.
  • Getroffene Vereinbarungen werden schriftlich niedergelegt. Dies dient der Vergewisserung und später einer gemeinsamen Bewertung der Entwicklung.
  • Führen alle schulinternen Lösungsversuche nicht zum Erfolg, steht immer noch der Weg über das zuständige Schulreferat am Regierungspräsidium offen.

(Diese Regelungen gelten unabhängig von den im Schulgesetz § 90 vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen )