Schulordnung

Diese Schul- und Hausordnung wurde in einem Arbeitskreis von Schülern1, Lehrern und Eltern erarbeitet. Sie wurde in den Gremien beraten und von der GLK am 12. März 2013 und in einer aktualisierten Fassung zuletzt am 8. September 2023 beschlossen. Die Schulkonferenz hat diesen Beschluss am 25. April 2013 sowie am 29. November 2023 bestätigt.


 

Präambel

Die Hausordnung einer Schule mit klaren Regeln dient dem Erhalt des Freiraums für alle. Ihre Beachtung ermöglicht ein ungestörtes und rücksichtsvolles Zusammenwirken aller im Sinne unseres Leitbildes.


Schulhaus und Schulgelände

Alle sind für einen achtsamen Umgang mit dem Schulhaus und -gelände und seinen Einrichtungen mitverantwortlich.

  • Aus diesem Grund ist das Spielen mit Bällen auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt; Ausnahmen sind das Tischtennisspielen auf den dafür vorgesehenen Platten und das Ballspielen mit Softbällen auf dem Schulhof.
  • Alle Räume sind stets in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  • Das gesamte Inventar des Schulhauses, insbesondere die Pflanzen, Ausstellungsstücke und die zur Benutzung überlassenen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln. Aus diesem Grund sind das Kaugummikauen und das Mitführen von Eddingstiften nicht erlaubt.
  • Jeder trägt durch sein Verhalten zu einem möglichst schonenden Energie- und Ressourcenverbrauch bei.
  • Geschirr aus der Mensa oder dem Schülercafé darf nicht aus dem jeweiligen Raum gebracht werden.
  • Jede Klasse übernimmt im Rahmen eines Jahresplanes mindestens einmal im Schuljahr für eine Woche Haus- und Hofdienst.

Alle haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten weder sich noch andere gefährden.

  • Aus Sicherheitsgründen ist das Parken von Fahrzeugen im Bereich der Hofeinfahrt untersagt. Das Benutzen von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art (z.B. Motorräder, Roller, Skateboards o.ä.) ist Schülern (1) auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt. Motorisierte Zweiräder dürfen ausschließlich hinter der GG-Sporthalle am Neckarkanal geparkt werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauch- und Alkoholverbot.
  • Eine außerunterrichtliche Nutzung der Schulräume und Sonderregelungen für besondere Veranstaltungen (z.B. Feiern oder Feste) müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Das Hauptaugenmerk des schulischen Lebens liegt auf einer fokussierten Unterrichtsarbeit und dem kommunikativen Miteinander. Darüber hinaus erfordern die stetig wachsenden technischen Möglichkeiten, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet wird. Aus diesem Grund müssen elektronische Geräte der Schüler auf dem gesamten Schulgelände stummgeschaltet und unsichtbar verstaut sein. Somit dürfen auch Kopfhörer und Smartwatches innerhalb des Schulgebäudes nicht sichtbar mitgeführt werden.
  • Für die Klassen 5 bis 10 ist der Einsatz von elektronischen Geräten generell verboten. Ausnahme hierbei ist das Musikhören mit Kopfhörern während der Mittagspause und in Freistunden auf dem Schulhof oder im Ganztagesbereich, jedoch nicht im restlichen Schulhaus.
  • Tablets dürfen ab Klasse 10 als Schreibgerät im Unterricht und zu Lernzwecken in den Pausen verwendet werden.
  • Ab Klasse 11 darf auch das Handy außerhalb des Unterrichts, nicht aber in den Unterrichtsräumen, kurzzeitig genutzt werden. Ausgeschlossen sind Sprachkommunikation und die Nutzung während der ersten großen Pause auf dem Schulhof. Dringende Anrufe können im Sekretariat oder ausnahmsweise mit Genehmigung einer Lehrkraft über das Handy getätigt werden.
  • Im Unterricht dürfen Geräte nur mit Zustimmung des Lehrpersonals für schulische Zwecke genutzt werden.
  • Im Falle der erlaubten Benutzung (Ausnahmeregelungen oder Sondererlaubnis durch Lehrkräfte) ist es unzulässig, die Geräte für andere als die explizit erlaubten Tätigkeiten zu benutzen. Insbesondere ist es verboten das Lernumfeld zu stören, zu betrügen, andere zu belästigen, die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen oder auf unangemessene Inhalte zuzugreifen.
  • Diese Regeln gelten für aktuelle und zukünftige Geräteklassen unabhängig von ihrer technischen Entwicklung.
  • Verstöße gegen die Nutzungsregeln für elektronische Geräte werden wie alle Hausordnungsverstöße, je nach Schwere und Häufigkeit, mit den gängigen Disziplinarmaßnahmen bis hin zum temporären Entzug und Nutzungsverbot der Geräte geahndet. Verletzungen der Persönlichkeitsrechte können zusätzlich strafrechtlich verfolgt werden.


Unterricht und Pausen

Alle müssen sich auf dem Schulgelände so verhalten, dass ein störungsfreier Unterricht gewährleistet ist.

  • Die Schüler befinden sich zu Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum und legen ihr Arbeitsmaterial bereit. Fachräume dürfen nur mit dem Fachlehrer betreten werden. Bleibt ein Lehrer länger als 5 Minuten aus, verständigt ein Klassen-/Kurssprecher das Sekretariat.
  • In der ersten großen Pause verlassen alle Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgebäude. Diese Schüler dürfen das Schulgelände in der Unterrichtszeit nur während ihrer Mittagspause verlassen. Dazu muss die Erlaubnis ihrer Eltern vorliegen.

Unterrichtsversäumnisse und Entschuldigungen

  • Schüler, die den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen verlassen, melden sich beim unterrichtenden Lehrer mit dem sog. Laufzettel ab.
  • Das Fehlen, z.B. wegen Krankheit muss vor 7:45 Uhr am ersten Tag telefonisch oder persönlich, wenn der Schüler noch nicht volljährig ist, von einem Erziehungsberechtigten, dem Sekretariat mitgeteilt werden. Dabei muss auch auf das Versäumen von AGs oder Diensten (z.B. Hausaufgabenbetreuung) hingewiesen werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag beim Klassenlehrer/Oberstufenberater abzugeben.
  • Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich, d.h. wenn der Beurlaubungsanlass geplant wird bzw. bekannt ist. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
  • Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. In dringenden Fällen sind in Absprache mit dem betreffenden Lehrer Ausnahmen möglich. Eine Bescheinigung über den Arztbesuch ist am folgenden Unterrichtstag dem Klassenlehrer/Oberstufenberater vorzulegen.

Sicherheit

  • Damit es nicht zu Unfällen kommt, wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die dicht befahrenen Innenstadtstraßen nur an den vorgesehenen Fußgängerampeln überquert werden dürfen.
  • Bei bedrohlichen Situationen wird Alarm ausgelöst. Dann gelten die Sonderregelungen des Alarmplanes.

Die Schulgemeinschaft des Georgii-Gymnasiums 25. April 2013 / 29. November 2023


1 Zu Gunsten der einfacheren Lesbarkeit wird im gesamten Dokument sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form die männliche Form verwendet.