Schulordnung

Diese Schul- und Hausordnung wurde in einem Arbeitskreis von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern erarbeitet. Sie wurde in den Gremien beraten und von der GLK am 12. März 2013 und in einer aktualisierten Fassung am 17. Juni 2021 beschlossen. Die Schulkonferenz hat diesen Beschluss am 25. April 2013 sowie am 24. Juni 2021 bestätigt.


Präambel

Die Hausordnung einer Schule mit klaren Regeln dient dem Erhalt des Freiraums für alle. Ihre Beachtung ermöglicht ein ungestörtes und rücksichtsvolles Zusammenwirken aller im Sinne unseres Leitbildes.


Schulhaus und Schulgelände

Alle sind für einen achtsamen Umgang mit dem Schulhaus und -gelände und seinen Einrichtungen mitverantwortlich.

  • Aus diesem Grund ist das Spielen mit Bällen auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt; Ausnahmen sind das Tischtennisspielen auf den dafür vorgesehenen Platten und das Ballspielen mit Softbällen auf dem Schulhof.
  • Alle Räume sind stets in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  • Das gesamte Inventar des Schulhauses, insbesondere die Pflanzen, Ausstellungsstücke und die zur Benutzung überlassenen Arbeitsmittel sind pfleglich zu behandeln. Aus diesem Grund sind das Kaugummikauen und das Mitführen von Eddingstiften nicht erlaubt.
  • Jeder trägt durch sein Verhalten zu einem möglichst schonenden Energie- und Ressourcenverbrauch bei.
  • Geschirr aus der Mensa oder dem Schülercafé darf nicht aus dem jeweiligen Raum gebracht werden.
  • Jede Klasse übernimmt im Rahmen eines Jahresplanes mindestens einmal im Schuljahr für eine Woche Haus- und Hofdienst.

Alle haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten weder sich noch andere gefährden.

  • Aus Sicherheitsgründen ist das Parken von Fahrzeugen im Bereich der Hofeinfahrt untersagt. Das Benutzen von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art (z.B. Motorräder, Roller, Skateboards o.ä.) ist Schülern (1) auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt. Motorisierte Zweiräder dürfen ausschließlich hinter der GG-Sporthalle am Neckarkanal geparkt werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauch- und Alkoholverbot.
  • Eine außerunterrichtliche Nutzung der Schulräume und Sonderregelungen für besondere Veranstaltungen (z.B. Feiern oder Feste) müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Die vielfältigen technischen Möglichkeiten machen es erforderlich, dass ein ausreichender Schutz der Persönlichkeitsrechte garantiert wird. Außerdem liegen die Schwerpunkte des schulischen Lebens auf einer konzentrierten Unterrichtsarbeit und dem kommunikativen Miteinander. Deshalb müssen elektronische Geräte von Schülern auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. Sie sind so mitzuführen, dass sie nicht sichtbar sind (das gilt auch für die Kopfhörer). Eine Ausnahme stellt die Verwendung eines Tablets als Schreibgerät im Unterricht dar. Diese ist gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Nutzungsordnung möglich. Eine weitere Ausnahme von dieser Regel ist das Musikhören über Kopfhörer auf dem Schulhof und in den Schüleraufenthaltsräumen in der Mittagspause und in Hohlstunden. Dringende Anrufe können im Sekretariat oder mit Genehmigung eines Lehrers ausnahmsweise auch über das Handy getätigt werden.

Unterricht und Pausen

Alle müssen sich auf dem Schulgelände so verhalten, dass ein störungsfreier Unterricht gewährleistet ist.

  • Die Schüler befinden sich zu Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum und legen ihr Arbeitsmaterial bereit. Fachräume dürfen nur mit dem Fachlehrer betreten werden. Bleibt ein Lehrer länger als 5 Minuten aus, verständigt ein Klassen-/Kurssprecher das Sekretariat.
  • In der ersten großen Pause verlassen alle Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgebäude. Diese Schüler dürfen das Schulgelände in der Unterrichtszeit nur während ihrer Mittagspause verlassen. Dazu muss die Erlaubnis ihrer Eltern vorliegen.

Unterrichtsversäumnisse und Entschuldigungen

  • Schüler, die den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen verlassen, melden sich beim unterrichtenden Lehrer mit dem sog. Laufzettel ab.
  • Das Fehlen, z.B. wegen Krankheit muss vor 7:45 Uhr am ersten Tag telefonisch oder persönlich, wenn der Schüler noch nicht volljährig ist, von einem Erziehungsberechtigten, dem Sekretariat mitgeteilt werden. Dabei muss auch auf das Versäumen von AGs oder Diensten (z.B. Hausaufgabenbetreuung) hingewiesen werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag beim Klassenlehrer/Oberstufenberater abzugeben.
  • Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich, d.h. wenn der Beurlaubungsanlass geplant wird bzw. bekannt ist. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.
  • Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. In dringenden Fällen sind in Absprache mit dem betreffenden Lehrer Ausnahmen möglich. Eine Bescheinigung über den Arztbesuch ist am folgenden Unterrichtstag dem Klassenlehrer/Oberstufenberater vorzulegen.

Sicherheit

  • Damit es nicht zu Unfällen kommt, wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die dicht befahrenen Innenstadtstraßen nur an den vorgesehenen Fußgängerampeln überquert werden dürfen.
  • Bei bedrohlichen Situationen wird Alarm ausgelöst. Dann gelten die Sonderregelungen des Alarmplanes.

Die Schulgemeinschaft des Georgii-Gymnasiums 25. April 2013 / 24. Juni 2021


(1) Zu Gunsten der einfacheren Lesbarkeit wird im gesamten Dokument sowohl für die weibliche als auch für die männliche Form die männliche Form verwendet.